Lösungsansätze mit sofortiger Wirkung :

  • Reduzierung der Geschwindigkeit in Bereichen, die in der Lärmkartierung 2022 des Amtes für Umweltschutz als lärmintensiv dargestellt sind.
  • Mindestforderung der Geschwindigkeitsreduzierung zwischen 22 und 6 Uhr in der Nacht, wie im Bereich des Straßenverkehrs bereits umgesetzt
  • Genehmigung des derzeit in der Erprobung angewendeten Schienenkopfkonditionierungsmittels für die dauerhafte Anwendung.
  • Wartungsintervalle der Fahrzeuge verkürzen. (Regelmäßiges Abdrehen der Räder, um Rattern durch unrunde Räder zu reduzieren)
  • Schienenschleifen: Schleifvorgänge in Problembereichen erhöhen

Lösungsansätze mit zukünftiger Wirkung :

  • Einführung der Anwendung des Schienenkopfkonditionierungsmittels durch die Stadtbahnzüge mit GPS gesteuerter Benetzung der Schienen
  • Umbau von Schottergleisbett in begrüntes Gleisbett (Lärmminderung um 2dB)
  • Lärmschutzwände (auch Glas) in Bereichen, in denen andere Maßnahmen nicht greifen, z. B. Schlaggeräusche an Weichen
  • Fest installierte Lärm-Dauermessungen an allen kritischen Stellen (automatisches Schienenschleifen bei Überschreitung der noch zu definierenden Grenzwerte)
  • Reduzierung des Lärms im Bereich Rad/Schiene an den Stadtbahnzügen (Seitenverkleidung deutlich tiefer ziehen, analog Niederflurstadtbahnen bzw. Stadtbahnen der Verkehrsbetriebe Hannover)
  • Geschwindigkeitsreduzierung in Problembereichen

Erforderliche Maßnahmen:

  • Erfassung der Lärmzonen im gesamten Schienennetz durch Messzüge der SSB und erstellen einer Lärmkarte.
  • Meldestelle für akute Lärmbelästigung durch Schäden an Gleisen oder Stadtbahnzügen